Bestandsbuch - Arzneimittel für den
Landwirt bzw. Tierarzt
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für
Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind und zur Änderung der
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Verordnung
"Bestandsbuch")
"Der Halter von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln
dienen, hat zukünftig:
- jede durchgeführte Anwendung von Arzneimitteln, die nicht zum Verkehr
außerhalb von Apotheken freigegeben sind, sowie weitere Angaben unverzüglich
in ein im Betrieb zu führendes Bestandsbuch (Muster
s. Anlage 1 (pdf) oder (Excel-Tabelle))
einzutragen.
- Soweit die Anwendung von Arzneimitteln durch andere Personen als dem
Halter der behandelten Tiere erfolgt, reicht es aus, wenn die dem Halter von
dem Anwender der Tierarzneimittel dazu mitgeteilten oder vorgelegten
Informationen in das Bestandsbuch übertragen worden sind.
- Die behandelten Tiere bzw. die Tiergruppe müssen so dokumentiert sein,
dass sie genau identifiziert werden können, wobei Standortveränderungen während
der Behandlungs- und Wartezeit ebenfalls zu vermerken sind.
- Das Bestandsbuch kann auch als elektronisches Dokument geführt werden.
- Das Bestandsbuch ist zusammen mit den entsprechenden vom Tierarzt
auszuhändigenden Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebelegen (Vordruck
s. Anlage 2) fünf Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt der letzten
Eintragung, vom Tierhalter aufzubewahren.
Der Tierarzt hat zukünftig u.a.:
- bei der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von
Lebensmitteln dienen, sowie bei der Abgabe von Arzneimitteln, die zur
Anwendung bei diesen Tieren bestimmt sind, einen Arzneimittel-Anwendungs-
und Abgabebeleg
(Vordruck
s. Anlage 2) in doppelter Ausfertigung auszufüllen.
- Er hat zu vermerken, ob die Abgabe auf den Behandlungsfall bezogen
erstmalig oder zum wiederholten Mal erfolgt.
- Der Tierarzt hat das für den Tierhalter bestimmte Original diesem
unverzüglich auszuhändigen.
Eine Information des BMVEL-Referates 323 - Tierarzneimittel, Rückstände
in Lebensmitteln tierischer Herkunft"
Weitere Internetquellen zum Thema:
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