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September 2000 - Seite als Word- bzw. PDF- Dokument
1.
Antragsstop für Investitionsförderung aufgehoben:
Ab sofort können wieder Anträge auf Einzelbetriebliche
Investitionsförderung gestellt werden- Vor-Ort-Infos bei den Ämtern für
Landwirtschaft
1.1
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP): mind. 20.0000 DM bis 1,5 Mio förderfähiges
Investitionsvolumen; für die ersten beiden betriebsnotwendigen Arbeitskräfte
jew. bis zu 400000DM zinsverbilligtes Darlehen(bis zu 3,5 % reduziert, 20 Jahre
bei Baumaßnahmen, 10 Jahre Verbilligung bei Maschinen der Innenwirtschaft).
Berufliche Qualifikation: Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und landw. Fachschule oder gleichwertige Ausbildung. Zwei Buchführungsabschlüsse zur Antragsstellung, 10 Jahre Anlagenbuchführung
1.2
Agrarkreditprogramm(AKP): mind.50000 DM bis 200000 DM
förderfähiges Investitionsvolumen; zinsverbilligtes
Darlehen bis max 180000 DM(bis 3,5 % Verbilligung,10 Jahre bei Baumaßnahmen, 5
Jahre bei Maschinen der Innenwirtschaft); Maschinen der Innenwirtschaft nur bis
50 % förderfähig. Berufliche Qualifikation: Abschlussprüfung in einem
Agrarberuf oder landw. Fachschule oder mind. 3 StaBil-Seminare.
1.3
Junglandwirteförderung:
nur in Zusammenhang mit AKP oder AFP mit
einem förderfähigen Investitionsvolumen von
mind.100000 DM; zusätzlich 0,5 % höhere Zinsverbilligung. Berufliche
Qualifikation : Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und landw. Fachschule.
Hofübernahme in den letzten 5 Jahren und jünger als 40 Jahre bei
Antragsstellung.
2.
Milchgarantiemengenregelung: Erster Börsentermin
Kauf- und Verkaufsinteressenten können die Formulare am AFL oder beim Bayer.- Bauernverband erhalten. Verkäufer sollten rechtzeitig Unterlagen am AFL vorlegen wegen Prüfung von Verpächteransprüchen.
Einreichungsfrist der Formulare bei der LfE =
29.09.00(Ausschlußfrist)
3.
Stilllegungsauflagen: Pflege ist vorgeschrieben, wobei auch nachbarliche
Belange zu berücksichtigen sind.
4.
AB-Tausch: Ausgleichsberechtigte Flächen (AB) können innerhalb des
Betriebes getauscht werden (nur bei Beantragung der
Grünlandprämie). Sie bedarf einer Genehmigung beim AFL bis 01.12.00. Im Rahmen
der Fruchtfolge ist ein jährlicher Tausch nicht möglich.
5.
Schlacht- und Sonderprämie für männliche Rinder: für alle ab 01.01.2000
Geschlachteten Rinder. Für Bullen/Ochsen können sowohl die Bullen- ,aber auch
die Schlachtprämie mit einem Formular beantragt werden(spätestens 6 Monate nach
der Schlachtung).Wichtig ist die ständige Aktualisierung des
Bestandsverzeichnisses. Die bisherige großzügige Auslegung des Begriffes
„Futterfläche“ wird wohl nicht mehr beibehalten.
6.
Kulap:
Neuantrag ab Mitte Oktober 2000 wieder möglich. Auch bei der
Mulchsaatförderung ist ein eigener Antrag nötig.
Förderung künftig auch bei einem GV-Besatz von über 2 GV/ha. Die Laufzeit ist 5
Jahre, wobei jedes Jahr Mulchsaat ausgebracht werden muß.
7.
Gasölverbilligung: Lohnunternehmer erhalten heuer keine Verbilligung
mehr, sie müssen aber den Landwirten eine Bescheinigung
über den Dieselverbrauch ausstellen. Der Landwirt kann dann diese verbrauchte
Menge an Gasöl bis zu seinem Richtwert beantragen. Formulare beim MR oder AFL.
8.
Nachwachsende Rohstoffe: alle Rapsproduzenten sollten umgehend noch ausstehende
Liefer- und Wiegescheine beim AFL abgeben.
ALLGEMEINER TIPP: machen Sie sich über die OPTIMALE
PRÄMIENGESTALTUNG Gedanken: Beratungstermine rechtzeitig vereinbaren!
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22.9.00 Dr. ZAUNER