Eingegeben am 05.10.2007.
Gemeinden Berg und Lauterhofen sind Blauzungen-Sperrgebiet
Landratsamt Neumarkt 01.10.2007
Bei einem Rind in der Gemeinde Neunkirchen am Sand, Landkreis Nürnberger Land wurde die anzeigepflichtige Blauzungenkrankheit am 28.09.2007 amtlich festgestellt.
Um den betroffenen Tierbestand wird gemäß der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit eine 20-km-Restriktionszone mit besonderen Schutzmaßnahmen eingerichtet, die sich in das Gebiet der Gemeinden Berg und Lauterhofen hinein erstreckt.
Für das Gemeindegebiet Berg und Lauterhofen gelten ab sofort folgende Schutzmaßnahmen:
Eine Verbringung von empfänglichen Tieren aus der 20-km-Restriktionszone ist verboten. Abweichend dürfen Schlachttiere zur unmittelbaren Schlachtung in eine Schlachtstätte verbracht werden, die innerhalb eines Blauzungenkrankheit-Restriktionsgebiets (20-km- oder 150-km-Zone) liegt.
Ausnahmen für die Verbringung von Zucht- und Nutztieren in die 150-km Zone bzw. in freie Gebiete oder von Schlachttieren in freie Gebiete, sind unter bestimmten Voraussetzungen mit Genehmigung des Veterinäramtes des Landratsamtes möglich.
Die Maßnahmen im Restriktionsgebiet zielen darauf ab die Ausbreitung der durch ein Virus verursachten Infektionskrankheit zu verhindern. Für den Menschen ist die Tierseuche vollkommen ungefährlich.
Neumarkt, 02.10. 2007
Weiteres unter: http://www.landkreis-neumarkt.de/hp123680/Blauzungenkrankheit---Pressemitteilung.htm
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