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EU-Kommission lenkt ein – Hecken zukünftig förderfähig

Eingegeben am 19.05.2003.

DVL – Pressemitteilung // Landschaftspfleger fordern schnelle Umsetzung durch Länder. Die EU Kommission stellt endlich klar, dass zukünftig zumindest im Grünland Hecken, Gebüsche, Steinriegel oder Einzelbäume voll förderfähig sind

Ansbach: Bauern und Naturschützer können endlich aufatmen. Nach einem aktuellen Schreiben der EU-Kommission an das Bundesverbraucherschutzministerium, das dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) vorliegt, gehört eine massive Diskriminierung von umweltverträglich wirtschaftenden Landwirten der Vergangenheit an. Bisher muss-ten Landwirte, wenn sie auf Grünland Agrarumweltmaßnahmen abschlossen oder die Aus-gleichszulage beantragten, Landschaftselemente wie Hecken, Gebüsche, Steinriegel oder Einzelbäume von der Antragsfläche mit viel Aufwand abziehen. Nun stellt die Kommission endlich klar, dass zukünftig zumindest im Grünland diese wichtigen Bestandteile der Kulturlandschaft voll förderfähig sind. ´Das bisherige System war an Absurdität kaum zu überbieten,´ so DVL-Geschäftsführer Wolfram Güthler. ´Schließlich haben Landwirte, die besonders viel Wert auf den Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen gelegt haben, bisher z.T. existenz-bedrohende Nachteile erfahren.´

Die alte Regelung hatte völliges Unverständnis zur Folge gehabt und die Landschaftsele-mente in der Kulturlandschaft damit auch akut gefährdet. Deshalb hatte der DVL sich zu-sammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dem Bundesamt für Naturschutz und den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen intensiv für eine Ände-rung der Regelung eingesetzt.

Der DVL fordert nun alle deutschen Bundesländer auf, die neue EU-Regelung unverzüglich, d.h. bereits für 2003, umzusetzen. Während die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen bereits mit großem Engagement tätig sind, haben die Land-schaftspfleger keinerlei Verständnis dafür, dass einige Bundesländer die neuen Regelungen nicht oder im Schneckentempo umsetzen wollen. ´Hier werden wir massiv Druck machen, damit nicht in einigen Bundesländern die Benachteiligung von umweltverträglich wirtschaf-tenden Landwirten beibehalten wird,´ so Güthler.

Eine weitere sehr wichtige Klarstellung kam von der EU-Kommission im gleichen Schreiben: Auch für Flächen, die mit Hilfe der EU für Naturschutzzwecke angekauft wurden, sind Aus-gleichszulage sowie Agrarumweltmaßnahmen nicht untersagt. Bei Agrarumweltprogrammen ist allerdings nur eine Förderung von Bewirtschaftungsauflagen möglich, die über Festlegun-gen von Pachtverträgen hinausgehen. ´Für die Landschaftspfleger ist dies eine ganz wichtige Klarstellung,´ so Güthler. Beispielsweise haben die Landschaftspflegeverbände den Ankauf von Flächen initiiert, um Hüteschäfern die Wanderung auf Triebwegen zwischen ver-schiedenen Trockenrasen zu ermöglichen. Der Schäfer, an den die Flächen verpachtet wur-den, kann nun für diese Flächen die für ihn existentiell notwendige Förderung erhalten. Da-mit wird die für den Naturschutz so wichtige Hüte-Schäferei gesichert und der Ankauf von Flächen für Naturschutzzwecke ist sinnvoll mit Agrarumweltprogrammen kombinierbar.

gez. Wolfram Güthler

Weiteres unter: http://www.lpv.de/hauptframe.htm

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